Für die Energiewende gehen sie auch über Leichen

In Niedersachsen 56 Ausnahmegenehmigungen zum Töten erteilt!

Für den Bau von Windkraftanlagen wird in Niedersachsen in bisher ungeahntem Ausmaß die Tötung von geschützten Tieren zugelassen. In einer Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums auf eine FDP-Anfrage im Landtag heißt es: Zwischen 2011 und 2016 seien in 16  Landkreisen bei Genehmigungen von Windparks insgesamt 61 Anträge gestellt worden, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. In 56 Fällen habe man sie bewilligt, in zwei Fällen nicht für alle Arten, drei Anträge seien noch nicht entschieden.  

Lesen sie dazu auch den Beitrag von Klaus Peter Krause: http://kpkrause.de/2017/04/13/fur-die-energiewende-gehen-sie-auch-uber-leichen/

 

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