Sunderner Windkraft soll vor das Oberverwaltungsgericht

Die Stadt Sundern legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein, das zu seiner Verhandlung am 18. Dezember die Stadt Sundern in Sachen Windenergie als Beigeladene geladen hatte.

Das Urteil, das dem Windpark-Investor Recht gab, der in Allendorf fünf Windenergieanlagen betreiben möchte, hätte auch Auswirkungen auf den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern. Wegen der Berufung ist es jedoch nicht rechtskräftig.

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