Gebotstermin 01.08.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2019 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,19 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,20 ct/kWh.

Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.

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