Gebotstermin 01. November 2023: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. November 2023 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,88 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,35 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,31 ct/kWh.

Es wurden 165 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.967.215 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden folgende Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

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Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin1112023/artikel.html

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Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 01. Februar 2023

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,24 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,35 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,34 ct/kWh.

In Hessen erhielten keine Gebote einen Zuschlag!

Liste der Zuschläge zum Gebotstermin 1. Februar 2023 (xlsx / 42 KB)

„Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 01. Februar 2023“ weiterlesen

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Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. Mai 2022

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1.
Mai war nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet,
so dass jedes zulässige Gebot einen Zuschlag erlangen konnte. Das
Ausschreibungsvolumen war wie in der vorherigen Runde nicht von der
Bundesnetzagentur gekürzt worden, da eine drohende Unterzeichnung
anhand der vorliegenden Informationen vorab nicht zu erwarten war.

„Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. Mai 2022“ weiterlesen

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Gebotstermin 01. September 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gibt die Ergebnisse des Verfahrens nach §35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. September 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,20 ct/kWh.
  • Der höchste Wert eines Gebots, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,92 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,79 ct/kWh.

Es wurden 166 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.493.940 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden folgende Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

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Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_09_2021/Gebotstermin_01_09_21_node.html

und: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211014_Onshore21-3-Bio21-2.html?nn=26577

 

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Gebotstermin 01. Mai 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Mai 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,68 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,91 ct/kWh.

Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210614_WindOnshore.html?nn=265778

und: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2021/Gebotstermin_01_05_21.html

und: https://www.iwr.de/windenergie/wind-news.php?id=37460

 

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Gebotstermin 01. Februar 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,15 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Es wurden 89 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 691.450 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210430_EEAusschreibungen.html?nn=265778

und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_02_2021/Gebotstermin_01_02_21_node.html

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Netzagentur drosselt Ausschreibungsmenge für Onshore-Windkraft | finanztreff.de

Für die Windkraft an Land stehen zur nächsten Gebotsrunde deutlich weniger EEG-Fördermittel zur Verfügung als bisher. Die Bundesnetzagentur drosselte nach eigenen Angaben das Ausschreibungsvolumen zum 1. Mai um rund 250 Megawatt auf 1,243 Gigawatt. Grund sei eine drohende Unterzeichnung, das heißt, die ausgeschriebene Menge werde voraussichtlich größer als die eingereichte Gebotsmenge sein.

Weiterlesen: Netzagentur drosselt Ausschreibungsmenge für Onshore-Windkraft | finanztreff.de

Gebotstermin 01. Februar 2020: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2020 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,76 ct/kWh.
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,18 ct/kWh.

Für Hessen wurden zwei Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200219_SolarWind.html

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/Ausschreibungen2020/Gebotstermin_01_02_2020/Gebotstermin_01_02_20_node.html

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Gebotstermin 01.08.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2019 bekannt.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,19 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,20 ct/kWh.

Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.

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Flaute in Windkraftausschreibung

Vor dem im Herbst geplanten „Windgipfel“ des Wirtschaftsministeriums herrscht beim Ausbau der Windenergie weiterhin Flaute. Das Interesse an den regelmäßigen Ausschreibungen für neue Windräder an Land lässt sogar weiter nach. In der jüngsten Runde, deren Ergebnisse die Bundesnetzagentur am Freitag veröffentlichte, hat es für mehr als zwei Drittel der Mengen überhaupt keine Gebote gegeben.

Weiterlesen: Flaute in Windkraftausschreibung – F.A.Z.

Gebotstermin 01.02.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,24 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,11 ct/kWh.

Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.

 

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Gebotstermin 01.10.2018: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Am 19.10.2018 sind die Ausschreibungsergebnisse für den Gebotstermin 01.10.2018 von der BNetzA veröffentlicht worden. Für Hessen wurden fünf Gebote mit einem Zuschlag bedacht.

 

 

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Gebotstermin 01.08.2018: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Am 17.08.2018 sind die Ausschreibungsergebnisse für den Gebotstermin 01.08.2018 von der BNetzA veröffentlicht worden. Für Hessen wurden drei Gebote mit einem Zuschlag bedacht.

Download (PDF, 323KB)

Mehr erfahren bei der Bundesnetzagentur

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Ge­bots­ter­min 1. Mai 2018: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Erstmalig war die ausgeschriebene Menge von 670 Megawatt unterzeichnet: Es gingen 111 Gebote mit einem Umfang von 604 Megawatt ein.

Bürgerenergiegesellschaften waren mit 15 erfolgreichen Geboten im Umfang von 113 Megawatt beteiligt und bekommen als Zuschlagswert den Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots (6,28 ct/kW). Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Nordrhein-Westfalen (33 Zuschläge, 138 Megawatt) und Brandenburg (16 Zuschläge, 87 Megawatt).
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 4,30 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert liegt bei 6,28 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,73 ct/kWh.

Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2018/Gebotstermin_01_05_18_node.html

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