Gebotstermin 01. Mai 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Mai 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,68 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 5,91 ct/kWh.

Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210614_WindOnshore.html?nn=265778

und: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_05_2021/Gebotstermin_01_05_21.html

und: https://www.iwr.de/windenergie/wind-news.php?id=37460

 

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