Gebotstermin 01.02.2019: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019.

Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,24 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,11 ct/kWh.

Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.

 

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