Naturschutz kippt Großprojekte in Nordhessen

Die Entwicklung der geplanten Windparks Katzenstirn und auf dem Höhenzug Franzosenstraße ist auf Eis gelegt worden. In beiden Fällen werden Gründe des Naturschutzes angeführt.

Aufgrund der artenschutzrechtlichen Hinweise und Gutachten der Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt das Regierungspräsidium Kassel die Pläne für den geplanten „Windpark Katzenstirn“ (4 Anlagen) auf Eis.
Der für den 29.01.2019 vorgesehene Erörterungstermin wurde kurzfristig vom RP abgesagt.

Im Bereich des „WP Franzosenstraße“ zwischen Cornberg und Bebra hat der Projektierer JUWI aus Naturschutzgründen von sich aus die Reißleine gezogen (6 geplante Anlagen).

Mehr erfahren im Artikel der HNA

und der Naturschutzinitiative e.V.

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 1 BvR 2523/13:

Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG, der regelt, daß jemandem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offenstehe, zwinge die Fachgerichte nicht zu weiteren Ermittlungen, wenn nach gründlicher Aufklärung die gerichtliche Kontrolle an die Grenzen des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis stoße. Die Fachgerichte dürften dann ihre Entscheidungen auf die plausible Einschätzung der Behörde stützen (inh. Leitsatz 1) (!)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/rs20181023_1bvr252313.html

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.

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OVG Koblenz: Windenergieanlagen im Windpark Pferdsfeld vereinbar mit Artenschutz

Gericht/Institution: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Erscheinungsdatum: 01.02.2019
Entscheidungsdatum: 28.01.2019
Aktenzeichen: 1 B 11215/19.OVG u.a.,
1 B 11314/19.OVG

Das OVG Koblenz hat entschieden, dass sieben geplante Windenergie-anlagen im Windpark Pferdsfeld errichtet werden dürfen, da die Vorgaben des Artenschutzes in Bezug auf den Wespenbussard, weiterer Vogelarten und bezüglich des Fledermausschutzes eingehalten werden.

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