Sanktion gegen Irland: Windfarm ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt genehmigt

Mit Urteil vom 12. November 2019, Kommission/Irland (C-261/18), hat die Große Kammer des Gerichtshofs Irland zu finanziellen Sanktionen verurteilt, da dieser Mitgliedstaat nach dem Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland1, in dem der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Richtlinie 85/3372 durch Irland aufgrund der Errichtung einer Windfarm in Derrybrien (Irland) ohne vorherige Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt hatte, keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat.

1 Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland, (C-215/06)

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