VG Minden: Kreis Paderborn muss fünf Windkraftanlagen genehmigen

Wegfall von Brutplätzen, fehlerhafter Flächennutzungsplan, zu hohes Prozessrisiko ohne Aussicht auf Erfolg

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden (VG Minden) hat den Kreis Paderborn mit Urteilen vom 29. Januar 2020 verpflichtet, die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen in Etteln-West und einer Windenergieanlage in Dörenhagen zu erteilen.

Der Kreis Paderborn hatte die 5 Anlagen in Etteln-West im März 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil sich zuletzt 2016/2017 dort Brutplätze von Rotmilan und Wiesenweihe befanden, die aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben noch zu berücksichtigen waren. Seit 2016/2017 wurden diese jedoch nicht mehr genutzt, so dass der Artenschutz als Ablehnungsgrund zwischenzeitlich entfallen ist. Die Bruten lägen inzwischen zeitlich soweit zurück, dass sich hieraus jetzt, im Jahre 2020, kein Genehmigungshindernis mehr ergäbe, so das VG Minden.

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