Beginn einer Serie von Beiträgen zum Thema Schutzverantwortung des Staates aus Artikel 20a GG – was muss der Staat – was darf er nicht?
Die Energiewende am 30. Juli 1996
Das Datum 30.07.1996 steht für die eklatante Tatsache, dass der Anlagenbau der Windindustrie gegen Artikel 20 a GG verstößt. An diesem Tag ist eine besonders folgenreiche Verschlechterung des gesetzlichen Schutzsytems für die natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Artikel 20 a GG normiert worden.
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