Darf der Staat den Bau von immer mehr Anlagen der Windindustrie fördern?

Beginn einer Serie von Beiträgen zum Thema Schutzverantwortung des Staates aus Artikel 20a GG – was muss der Staat – was darf er nicht?

Die Energiewende am 30. Juli 1996

Das Datum 30.07.1996 steht für die eklatante Tatsache, dass der Anlagenbau der Windindustrie gegen Artikel 20 a GG verstößt. An diesem Tag ist eine besonders folgenreiche Verschlechterung des gesetzlichen Schutzsytems für die natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Artikel 20 a GG normiert worden.

Weiterlesen bei Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz

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Seltene Erden für die Windkraft aus Longonjo

Seltene Erden für die Windkraft aus Longonjohttps://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/06/29/seltene-erden-fur-die-windkraft-aus-longonjo/

Gepostet von Vernunftkraft Landesverband Hessen e.V. am Montag, 29. Juni 2020

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Lizenz zum Abschalten

Ein weiteres Beispiel für das Scheitern der Energiewende in ihrer ursprünglich geplanten Form ist die geplante Änderung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz.

Mehr erfahren im Tagesspiegel vom 23. Juni 2020:
Können Netzbetreiber bald private E-Ladestationen und Wärmepumpen anzapfen?
Auszug: Wie tief darf ein Stromnetzbetreiber ins energetische Leben der Bürger eingreifen, um die Energiewende voranzubringen und zugleich das Netz stabil zu halten? Darüber schwelt ein Expertenstreit. Im Brennpunkt steht die Idee der „Spitzenglättung“, die zwei Beratungsunternehmen im Auftrag der Bundesregierung erdacht haben. Sie sieht vor, dass Netzbetreiber künftig direkt auf private Ladestationen für Elektroautos und auf elektrische Wärmepumpen von Wohnhäusern zugreifen und sie täglich für ein bis zwei Stunden abschalten dürfen. Das soll helfen, den Übergang vom Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom zu bewältigen, ohne dass die naturgemäß unstete Stromeinspeisung aus Wind- und Solarparks das Netz durcheinanderbringt.

Anmerkung: Bei der Erzeugung und dem Verbrauch von elektrischem Strom muss jederzeit ein Gleichgewicht vorhanden sein, um das gesamte Stromnetz stabil zu halten. Es darf nur so viel Strom erzeugt werden, wie zeitgleich verbraucht wird. Die Regulierung dieses Gleichgewichtes erfolgte in der Vergangenheit immer auf der Erzeugerseite durch temporäres Zu-und Abschalten von Kraftwerksleistung. Da man aber immer mehr unzuverlässigen Zappelstrom aus Wind und Sonne einspeist und gleichzeitig verlässliche Grundlasterzeuger (z. B. Kohle- und Atomkraftwerke) abschaltet und die nötigen großen Speicherkapazitäten u. E. noch auf Jahrzehnte fehlen, ist eine Regulierung des Gleichgewichtes ausschließlich auf der Erzeugerseite nicht mehr möglich. Dies hat zur Folge, dass nun vermehrt Eingriffe auf der Verbraucherseite durchgeführt werden müssen, um den Blackout zu verhindern.

Eine Übersicht über diese Zusammenhänge finden Sie z. B. hier:
https://www.electricitymap.org/map
(Einfach auf ein Land in der Karte klicken und die Darstellungen in der linken Bildhälfte beachten.)

Mit Dank an J.W. für den Hinweis

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Studie der Uni Kassel: Land­schaf­ten sind wich­tig für Leib und See­le

Warum zerstört man dann unsere Landschaften durch Windindustrie-Anlagen?
Bild: Jesus Arias/Fotolia.

Ein Team aus Wissenschaftlern unter der Leitung von Prof. Dr. Tobias Plieninger hat jetzt eine Studie veröffentlicht, die der Frage nachgeht, welche Auswirkungen Landschaften auf das menschliche Wohlbefinden haben. „Wir können in unserer Forschung feststellen, dass die sie umgebende Natur die Menschen glücklicher und gesünder macht“, sagt Plieninger, der eine gemeinsame Professur der Universitäten Göttingen und Kassel innehat.  Weiterlesen

Die Studie „Perceived contributions of multifunctional landscapes to human wellbeing: Evidence from 13 European sites” wurde in dem Fachjournal “People and Nature” publiziert und ist frei zugänglich unter: besjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/pan3.10067

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Norwegen verschärft Bedingungen für Bau von Windkraftanlagen an Land – BusinessPortal Norwegen

Oslo, 19. Juni 2020.

Norwegen will den Umgang mit Windenergie verbessern und für alle Akteure vorhersehbare Bedingungen beim Bau von Windkraftanlagen schaffen. In einem heute von der Regierung vorgelegten Bericht an das norwegische Parlament Storting wurden unter anderem die Anforderungen an Lizenzen für Windkraftanlagen an Land verschärft.

Weiterlesen: Norwegen verschärft Bedingungen für Bau von Windkraftanlagen an Land – BusinessPortal Norwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Ökologische Auswirkungen von Windkraftanlagen

Zu ökologischen Auswirkungen von Windkraftanlagen
Aktenzeichen: WD 8-3000 -139/18
Abschluss der Arbeit: 30. Januar 2019
Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

Download (PDF, 116KB)

Quelle und Download

 

 

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