EuGH -Urteil C-24/19 vom 25.06.2020 zu Windkraftanlagen

Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr.77/20
Luxemburg, den 25. Juni 2020
Urteil in der Rechtssache C-24/19
A.u.a. / Gewestelijke stedenbouwkundige ambtenaar van het departement Ruimte Vlaanderen, afdeling Oost-Vlaanderen

Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer städtebaulichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festlegen, müssen ihrerseits zuvor einer Umweltprüfung unterzogen werden.

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Elektroautos erhöhen CO2-Emissionen – sie reduzieren sie nicht – Studie aus Kiel – ScienceFiles

Die euphorisch ungetrübte Welt des Elektroautos, wie man sie in den Studien von Agora Verkehrswende (2019) oder Fraunhofer Institut ISI (Wietschel, Kühnbach & Rüdiger 2019) finden kann, ist eindeutig: Mit Elektroautos lassen sich 15% bis 30% der CO2-Emissionen, die im Verkehr entstehen, einsparen.
Ulrich Schmidt vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: Ein Umstieg auf Elektroautos führt nicht zu weniger, er führt zu mehr, zu 73% mehr CO2-Emissionen.

Die nächste heilige Kuh der Klimawandel-Hysteriker entpuppt sich als profanes vergoldetes Kalb.

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Leserbrief: Befürworter des “Windkraftwahnsinns” in Parlamenten zurückdrängen

Dr. Wolfram Maaß, Fraktionvorsitzender im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, kommentiert in einem Leserbrief das Gerichtsurteil gegen den Bau von fünf weiteren Windkraftanlagen in Gründau und der Entscheidung der Flörsbachtaler Gemeindevertretung, keine Windräder in der Mosborner Gemarkung zu errichten.

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