EuGH -Urteil C-24/19 vom 25.06.2020 zu Windkraftanlagen

Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr.77/20
Luxemburg, den 25. Juni 2020
Urteil in der Rechtssache C-24/19
A.u.a. / Gewestelijke stedenbouwkundige ambtenaar van het departement Ruimte Vlaanderen, afdeling Oost-Vlaanderen

Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer städtebaulichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen festlegen, müssen ihrerseits zuvor einer Umweltprüfung unterzogen werden.

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Quelle

Volltext des Urteils C-24/19

Zusammenfassung C-24/19

  1. Das Urteil definiert die Umweltauswirkungen der Windkraftanalagen als erheblich.
  2. Leider fehlt bei der Auflistung der Naturschutz?
  3. Die Staaten werden zu Umweltprüfungen verpflichtet.Staaten werden verpflichtet, Verstöße in der Rechtsordnung zu beheben.

Weitere Zusammenfassungen bei:
Beck aktuell –
EuGH stärkt Schutz des Lebensraums geschützter Tiere
und im
Infobrief Umweltrecht – Neues vom Feldhamster: EuGH-Urteil zum Artenschutzrecht

 

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