Ausbau “Erneuerbarer Energien” soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden

Von Holger Douglas
Rechtliche Auseinandersetzung um den Bau neuer Anlagen könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« niedergebügelt werden.

Gegen den Bau neuer Windräder können sich Betroffene künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie klagen. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. Sogenannter Ökostrom soll jetzt das neue Heiligtum der Energiewende werden und einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«

Am 13. März 2018 hielt Peter Geisinger (Vernunftkraft Odenwald) eine Vortrag mit dem Titel: “Die Energiewende – ein totalitäres Projekt?” 
Heute würde er das Fragezeichen vermutlich weglassen.

Weiterlesen: Unantastbarer Sonderstatus für Windräder | TE

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Ökostrom soll Frage „öffentlicher Sicherheit“ werden – mit weitreichenden Folgen | Welt

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