PM: Naturschutzinitiative e.V. (NI) – Geplante Änderungen des EEG nicht mit Unionsrecht vereinbar!

26.10.2020 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in das EEG aufzunehmen:

„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“

Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG) nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind.

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