Aussetzen von Schall- und Schattenwurf bei ENERCON-Windanlagen mit Behördenzustimmung | Windkraft-Journal

Der im April dieses Jahres ausgelaufene § 31k BImSchG wurde ab sofort wieder aufgenommen.

Betreiber von Windenergieanlagen ermöglicht die darin enthaltene Regelung, von Auflagen bei Schallemissionen und Schattenwurf abzuweichen.

Diese Abweichung ist zunächst bis zum 15. April 2024 befristet, kann jedoch bei Aufhebung der Alarmstufe auch früher enden.

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Wind- und Sonnenstrom, Realitäten 2006 bis 2022/2023

Der Link zur Webseite von Dipl.- Ing. Klaus Eberhard Wagner informiert Sie über den aktuellen Stand der Nützlichkeit von Wind und Sonne zur Stromversorgung. Erkennbar sind die zunehmenden chaotischen Zustände durch den weiteren Ausbau der Anlagen zur Produktion „Erneuerbarer Energie“ aus Wind und Sonne.

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