Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes

Auch wenn die FDP Fraktion  bereits im Juli und November auf die Denkmalschutz-Novelle hinwies, wurde sie nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit am 6.12.2016  verabschiedet. Sie enthält diverse Veränderungen, ganz im Sinne grüner Windkraftausbaupolitik.

Abstimmung dazu im hessischen Landtag:

  • CDU, Bündnis 90 / die Grünen, SPD: dafür
  • FDP: dagegen
  • Die Linke: Enthaltung

§9 (1) Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima‐ und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen.

§18 (4) Wenn das öffentliche Interesse an der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehenden Gründen des Denkmalschutzes überwiegt, ist die Maßnahme zu genehmigen.

Klimaschutz ist ohnehin als öffentliches Interesse definiert, d. h. dem Bau eines geplanten Windindustrie”parks” kann nach dieser Definition der Denkmalschutz nicht mehr entgegenstehen!

Die komplette Novelle des (Anti)-Denkmalschutzgesetzes zum Nachlesen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/0/03570.pdf

Mit Dank an Vernunftkraft Odenwald

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