Stellungnahme zum hessischen Landesentwicklungsplan bis zum 31. Juli 2017 möglich

Zum derzeit laufenden Änderungsverfahren 2017 für den Landesentwicklungsplan (LEP) Hessen kann nun öffentlich Stellung bezogen werden. Auch hier werden die Spielregeln für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt.

!! Hier geht es um den Landesentwicklungsplan und nicht um den Teilplan Erneuerbare Energien !!

Der LEP ist den Teilplänen übergeordnet und betrifft ganz Hessen. Deshalb sollten alle Verbände, Vereine und Privatpersonen Stellung beziehen.

Den Download zur Plankarte, zum Umweltbericht und zum Plantext finden Sie hier:
https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/%C3%A4nderungsverfahren-2017/digitale-bereitstellung-der-unterlagen

Die Beschreibung zum Verfahren und die Möglichkeit digital eine Stellungnahme abzugeben finden Sie hier:
https://beteiligung-lep-hessen.de/hessen/

Auszug Internet: “Der Entwurf des LEP und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 08. Mai 2017 bis 17. Juli 2017* beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, sowie bei den drei Regierungspräsidien öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können zudem im Landesplanungsportal eingesehen werden. Nach § 4 Absatz 3 und 4 des Hessisches Landesplanungsgesetzes (HLPG) hat die Öffentlichkeit bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Offenlage die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder in elektronischer Form abzugeben.”

Hinweis: Bitte beachten Sie die Aktualisierung beim Begründungstext für die Windindustrie.

“Wir bitten um rege Teilnahme”

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