Naturschutz: Kommission ergreift Vertragsverletzungsmaßnahmen

Bulgarien , Italien und Deutschland müssen das
NATURA-2000-Netz fertigstellen.

Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Deutschland und Italien auf, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der geschützten Arten, die Teil des Natura-2000-Netzes sind, nachzukommen (Habitat-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG des Rates). Die Mitgliedstaaten müssen die auf einer EU-Liste geführten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) ausweisen. Sie müssen die zur Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der geschützten Arten und Lebensräume erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen ergreifen. Diese Schritte müssen innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme dieser Gebiete in die EU-Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgen. Dies sind zentrale Anforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in der gesamten EU .

Deutschland hat es versäumt, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen 787 von 4606 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Darüber hinaus hat Deutschland es auch generell und fortgesetzt versäumt, für alle Natura-2000-Gebiete hinreichend detaillierte Ziele festzulegen. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass Deutschland es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.

Zur aktuellen Kritik der EU-Kommission an der Bundesregierung wegen Naturschutzversäumnissen erklärt Steffi Lemke, GRÜNE Sprecherin für Naturschutzpolitik: “Im Bereich Klima- und Umweltschutz präsentiert sich Deutschland gerne als moralische Instanz. Diese Instanz bröckelt. Die EU-Kommission hat Deutschland zu Recht aufgefordert, Gebiete von besonderer Bedeutung endlich unter Schutz zu stellen. Deutschland verletzt permanent europäisches Natur- und Umweltrecht, statt Umwelt und Natur zu schützen. Das ist nicht nur peinlich, sondern schadet unserer Luft, unserem Boden und Wasser sowie letztendlich der Gesundheit der Menschen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie europäische Gesetzgebung in nationales Recht umsetzt und Natur- und Umweltschutzgesetzgebung nicht länger als Recht zweiter Klasse behandelt. Tiere, Pflanzen und einmalige Naturgebiete sind auf Regelwerke angewiesen. In Europa fehlen nach einer gestern veröffentlichten Studie bereits die Hälfte der Feldvögel. Was unsere Biodiversität braucht, ist die zügige Umsetzung und Kontrolle der bestehenden Regeln.”

Bulgarien hat innerhalb der vorgeschriebenen Frist nur neun von 230 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und es generell und fortgesetzt versäumt, gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und -maßnahmen für sämtliche Gebiete festzulegen.

In Italien wurden 463 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, für die die Frist abgelaufen ist, noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Darüber hinaus hat Italien es generell und fortgesetzt versäumt, gebietsspezifische detaillierte Erhaltungsziele und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen in allen 19 Regionen und zwei autonomen Provinzen entsprechen. Die Kommission übermittelt daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Italien und Deutschland sowie ein Aufforderungsschreiben an Bulgarien . Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Quelle

Diesen Beitrag teilen