Rahmen für den Kohleausstieg: Eine Wende mit Wagnis

FAZ vom 05.04.2019 – Von Charlotte Kreuter-Kirchhof

“Eine verlässliche Energieversorgung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Gemeingut von Verfassungsrang mit überragender Bedeutung für das Gemeinwohl”

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