Windpark am “Buhlenberg” darf weiter gebaut werden

WEILMÜNSTER/WIESBADEN

Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit zwei Beschlüssen die Eilanträge eines Vereines zur Förderung des Umweltschutzes gegen die Windenergieanlagen WEA 1 und 2 im Windpark “Buhlenberg” zurückgewiesen. Im Grenzgebiet der Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Hochtaunus plant ein Investor die Errichtung und den Betrieb mehrerer Windenergieanlagen in den Windparks “Buhlenberg” und “Siegfriedeiche”.

Neun der ursprünglich elf beantragten Anlagen wurden genehmigt. Gegen alle genehmigten Anlagen wurden Klagen erhoben und Eilanträge gestellt, die neben dem Verwaltungsgericht Wiesbaden (“Buhlenberg”, WEA 1 und 2) auch das Verwaltungsgericht Gießen (“Buhlenberg”, nur WEA 3) und das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (“Siegfriedeiche”) beschäftigten beziehungsweise weiterhin beschäftigen.

Quelle: Windpark am “Buhlenberg” darf weiter gebaut werden

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