Bundesverwaltungsgericht weist Nabu-Klage gegen Windpark ab

Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei einer UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen. In dem Fall hatte u.a. der NABU NRW geklagt.

Das Vorkommen geschützter Arten in der Nähe geplanter Windenergie-Standorte führen nicht dazu, dass die entsprechenden Bereiche den gleichen Schutzstatus beanspruchen können wie beispielsweise Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope. Das stellte das Bundesverwaltungsgericht am 26. September 2019 klar.


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Für weitere Bewertungen der jetzt gesprochenen Urteile sind die schriftlichen Begründungen abzuwarten, die erst in einigen Wochen vorliegen werden (BVerwG, Urteile vom 26.09.2019, 7 C 5.18 u.a.)