Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts: Genehmigung für Wald-Windkraftanlagen ist rechtswidrig | UTR

Mit der Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt für drei Windkraftanlagen im Butzbacher Stadtwald aufgehoben worden. Die Genehmigung für den Windpark ist rechtswidrig.

Dem Vernehmen nach sollen die Windräder gegen die europäischen Vogelschutzrichtlinien verstoßen.

Vogelschutzrichtlinie: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten können hier eingesehen werden.

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