Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern« | TE

VG Hannover – Az.: 12 A 6994/17

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/streit-um-genehmigung-fur-die-errichtung-von-acht-windenergieanlagen-in-der-gemeinde-emmerthal-192381.html

Kolumne von Holger Douglas – Tichys Einblick

Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.

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Zusammenfassung der Entscheidung – Video:
https://www.facebook.com/keinewindkraftimemmertal/videos/733208670871118