Trotz Todesgefahr für Rotmilane: Windräder dürfen betrieben werden – nw.de

Münster/Marsberg (epd). Eine 150 Meter hohe Windenergieanlage bei Marsberg im Sauerland darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) weiterbetrieben werden, obwohl die Tötung besonders geschützter Rotmilane nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gericht gab am Montag der Berufung des Anlagenbetreibers und des Hochsauerlandkreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg statt, wie eine Sprecherin in Münster mitteilte.

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