Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hilft weder Artenschutz noch Windkraft! – Umweltforum Osnabrücker Land e.V.

Dr. Matthias Schreiber

Zentrales Ziel der vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/2354) ist ein beschleunigter Ausbau der Windkraftnutzung. Auch wenn einleitend hervorgehoben wird: „Wichtig ist dafür insbesondere auch, den beschleunigten Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen.

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