Urteil des OVG Koblenz zu Windenergieanlagen bei Boppard nahe dem UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal

Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss über den Antrag auf immissions-schutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Boppard in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal erneut entscheiden.
Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

 

Mehr in der Pressemitteilung des OVG Koblenz.

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