OVG NRW entscheidet für den Rotmilan

Das Gericht hat Fehler der UVP- Vorprüfung erkannt.

Nach meinem Verständnis heißt das, dass in der Sache nun zunächst die weiteren Arbeiten einzustellen sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen muss, wenn überhaupt das rechtlich noch zulässig sein kann. GGf. muss der Investor sogar ein völlig neues Verfahren einleiten. Auch dem Haselhuhn können wir hier vielleicht einen Dienst erweisen, es muss im Rahmen der Prüfung nun auch berücksichtigt werden.

 

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