BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag hat 2020 eine Änderung des Baugesetzbuches vorgenommen. In § 249 Absatz 3 Satz 2 BauGB wird den Ländern vorgeschrieben, dass die Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohnbauten nur noch mit maximal 1.000 Meter festgelegt werden dürfen.

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