Deutscher Bundestag – Regierungsentwürfe zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien

Liveübertragung: Donnerstag, 12. Mai, 9 Uhr

Gesetzliche Initiativen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien berät der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022. Grundlage der 70-minütigen Debatte sind drei von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwürfe. Sowohl der Gesetzentwurf zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (20/1630) als auch der Entwurf eines Zweiten Gesetzes „zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634) sowie der Gesetzentwurf „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ (20/1599) sollen im Anschluss an die erste Lesung an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie soll bei den Beratungen die Federführung übernehmen.

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Senden-Bösensell teilweise rechtswidrig

Verfahren 8 D 311/21.AK

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei – bisher noch nicht errichteten – Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 m nördlich von Senden-Bösensell, die der Kreis Coesfeld im Juli 2021 erteilt hat, ist hinsichtlich einer der beiden Anlagen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern entschieden.

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Klage wegen Infraschall von Borchener gegen Windkraft-Betreiber abgewiesen | nw.de

Oberlandesgericht Hamm: Urteile des Oberlandesgerichts Hamm in zwei Verfahren zu von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls

  • Oberlandesgericht Hamm, am 05.05.2022 verkündete Urteile auf die mündliche Verhandlung vom 26.04.2022, Az. I-24 U 199/19 und I-24 U 1/20
  • Vorinstanz: Landgericht Detmold, Az. 04 O 45/19, Landgericht Paderborn, Az. 3 O 172/19

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/06_05_2022_/index.php

Weil sie sich durch den Infraschall von Windrädern beeinträchtigt fühlen würden, forderten drei Kläger – unter ihnen einer aus dem Kreis Paderborn – Schadenersatz von den Betreibern. Der Infraschall führe zu Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen und Herzrasen, sollen sie laut Radio Hochstift angegeben haben. Infraschall sind Töne mit Frequenzen, die so tief sind, dass Menschen sie nicht mehr hören können.

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Bremer Windkraftunternehmen WPD trennt sich von Offshore-Sparte – buten un binnen

Das größte Bremer Windkraftunternehmen WPD trennt sich von seiner Offshore-Sparte. Das hat die Firma am Morgen bekanntgegeben. Käufer ist der US-amerikanische Fonds “Global Infrastructure Partners”, der sich unter anderem auf Engergieprojekte spezialisiert hat. Das WPD-Offshore-Geschäft umfasst Beteiligungen an fünf bereits existierenden oder im Bau befindlichen Windparks in Deutschland, Frankreich und Taiwan.

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LNG-Terminal in Wilhelmshaven gefährdet Schweinswale / Trotzdem: Deutsche Wildtier

In den vergangenen Wochen tummelten sich viele Schweinswale an der Nordwestküste des Jadebusens. Genau hier bei Wilhelmshaven kann man das aktuelle Tier des Jahres sogar vom Strand aus beobachten. Und genau hier soll unter dem Druck des weltpolitischen Geschehens schon Ende des Jahres Deutschlands erstes schwimmendes Flüssiggas-Terminal in Betrieb gehen.

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Tichys Ausblick Talk: Kein Gas, keine Wirtschaft – Wie gefährlich ist ein Energieboykott? 05.05.2022

Bei „Tichys Ausblick“ diskutierte Roland Tichy mit dem ehemaligen Umweltsenator von Hamburg Fritz Vahrenholt, mit Wirtschaftswissenschaftler Christian Rieck sowie Holger Douglas, TE-Autor und Wissenschaftsjournalist.

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https://www.tichyseinblick.de/video/tichys-ausblick/wie-gefaehrlich-ist-ein-energieboykott/

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Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind | Dr. René Sternke

Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“ Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt:

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