Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in Senden-Bösensell teilweise rechtswidrig

Verfahren 8 D 311/21.AK

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei – bisher noch nicht errichteten – Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 m nördlich von Senden-Bösensell, die der Kreis Coesfeld im Juli 2021 erteilt hat, ist hinsichtlich einer der beiden Anlagen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern entschieden.

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