Bundesverwaltungsgericht stärkt den Artenschutz | NI e.V.

„Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“

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Bundesnetzagentur verbietet vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken | TE

Die Ampelkoalition will den „Kohleausstieg“ auf 2030 vorziehen. Die Bundesnetzagentur hat jedoch mehreren Betreibern untersagt, die Kohlekraftwerke stillzulegen. Sie sollen als Reserve auf Abruf dienen. Das wird teuer – zahlen muss der Verbraucher. Der muss 2024 bereits mit deutlich höheren Strompreisen rechnen.

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