Baustopp bei den Rodungsarbeiten am Wind”park” Kuhbett

Regierungspräsidium Gießen verhängt vorläufigen Fäll- und Rodungsstopp

Trotz berechtigter Kritik hatte das Regierungspräsidium (RP) Gießen am 30. Dezember der Windpark Kuhbett GmbH die immissions-schutzrechtliche Genehmigung erteilt.

Nach nur wenigen Stunden Arbeit hat die Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen gestern einen vorläufigen Fäll- und Rodungsstopp am Windpark Kuhbett in Bad Camberg im Landkreis Limburg-Weilburg angeordnet.

Wie die Behörde mitteilt, wurden bei einer unangekündigten Baustellenkontrolle Verstöße gegen Auflagen des Genehmigungsbescheides festgestellt. Das RP hat daraufhin eine sofortige Unterbrechung der Fäll- und Rodungsarbeiten an den Standorten der Windkraftanlagen angeordnet.

Wie die Behörde weiter mitteilt, waren die genehmigten Eingriffsbereiche nicht, wie im Bescheid gefordert, markiert. Dies, so die Behörde weiter, könne im schlimmsten Fall dazu führen, dass zu viel gerodet werde. Daher würden sämtliche Fäll- und Rodungsarbeiten erst dann freigegeben, wenn die Genehmigungsauflagen erfüllt sind. Zudem wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geprüft.

Weitere Stellungnahmen zum Wind”park” Kuhbett
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/01/04/fdp-genehmigung-fuer-windraeder-auf-dem-kuhbett-ist-schlechte-nachricht-fuer-ganze-region/

und zu den Genehmigungen im Dezember 2016
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2017/01/31/aktion-abendsonne-windkraftgenehmigungen-im-dezember-2016/

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