OVG Koblenz: Windenergieanlage darf während des Kranichzugs ohne Abschaltauflage betrieben werden

OVG Koblenz , Urteil vom 31.10.2019 – 1 A 11643/17

Mit diesem Urteil hat das OVG Koblenz das Schreddern von Vögeln ausdrücklich gebilligt.
Pressemitteilung Nr. 35/2019

Eine Windenergieanlage im Landkreis Cochem-Zell erhöht das Kollisions- und Tötungs­risiko für ziehende Kraniche nicht in signifikanter Weise, so dass es einer Abschaltauf­lage zum Schutz des Kranichzugs nicht bedarf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.  (…)

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Das Urteil kann hier abgerufen werden.

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