Waldflächen für Windkraft – Fundamenten im Boden thematisiert

Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion und Antwort der Bundesregierung

Verbleib von Fundamenten im Boden als weiterer wichtiger Aspekt thematisiert

Von den rund 29.000 Windenergieanlagen in Deutschland liegen knapp 2.000 in Waldgebieten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15404) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Der Wald in Deutschland hat durch die Trockenheit der vergangenen zwei Jahre und dadurch begünstigten Schädlingsbefall, beispielsweise durch den Borkenkäfer, bedeutende Schäden davongetragen. Derzeit wird diskutiert, welche Maßnahmen dabei helfen können, einen gesunden Wald langfristig zu erhalten und was die Politik dazu beitragen kann (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unsere-waelder-schuetzen-1656958). Aus diesem Anlass hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner am 25. September 2019 einen „Nationalen Waldgipfel“ einberufen. In diesem Zusammenhang äußerte die Landwirtschaftsministerin Bedenken bezüglich der Nutzung der Windenergie im Wald: „Dass heute gesunder Wald gerodet wird, um Platz für Windräder zu machen, halte ich für problematisch.“

Neben dem Flächenverbrauch ist bei der Nutzung der Windenergie nach Auffassung der Fragesteller der Verbleib von Fundamenten im Boden ein weiterer wichtiger Aspekt. In einem Beitrag auf „ndr.de“ wird dazu berichtet, der Rückbau von Windenergieanlagen verlaufe oft mangelhaft (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rueckbau-bei-Windraedern-oft-mangelhaft,windkraft920.html). Wenn nur der obere Teil des Fundaments, beispielsweise ein Meter, abgetragen werde, bleibe die Fläche versiegelt. Infolgedessen könne es beispielsweise zu Problemen bei der Versickerung von Regenwasser kommen. Für die Nutzung der Windenergie ist gemäß § 35 des Baugesetzbuchs „(…) als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen (…)“.

Für Anlagen im Wald müsse, so die Bundesregierung, vor Beginn der Bauphase durchschnittlich 3.500 Quadratmeter gerodet werden, um Kranplätze und Zufahrtswege zu schaffen. Nach dem Bau nicht mehr benötigte Flächen werden aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen. Veränderungen auf das Mikroklima im Wald können vor allem bei alten Baumbeständen "kleinflächig und lokal" vorkommen, heißt es in der Antwort weiter.

Die Fundamente der Anlagen benötigen im Durchschnitt 380 Quadratmeter, der Turmfuß belegt etwa 30 Quadratmeter. Die Bundesregierung sieht nach §35 Absatz 5 Satz 2 Baugesetzbuch auch bei Windkraftanlagen eine Rückbauverpflichtung vorliegen. Demnach müsse auch die durch das Fundament verursachte Bodenversiegelung rückgängig gemacht werden, die Durchsetzung des Bauplanungsrechts liege allerdings bei den Ländern und Gemeinden.

erschienen am: 2020-01-09 im europaticker

Mehr erfahren auch im Bericht vom 22. 11.2019