Informationen zur Verfassungswidrigkeit der Windenergie – Artikel 20a Grundgesetz

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Organe des Staates wie Bundestag, Länderparlamente, betroffene Kommunen, Behörden und auch die Gerichte werden aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit ihres Tuns vor einer weiteren Förderung der Windenergie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen und einem im Extremfall verhängten Rückbaugebot bestehender Anlagen vollumfänglich nachzukommen!

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Quelle: Gegenwind Greven

Nutzen Sie das Papier auch als Argumentationspapier!

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