Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!

13.02.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

„Uns ist bekannt, dass Hessen einen neuen Windenergieerlass unter Beteiligung des BUND, des NABU und der HGON plant, weil sich laut Umweltministerin Hinz der „naturwissenschaftliche Erkenntnisstand weiterentwickelt“ habe. In Wirklichkeit geht es wohl eher um die weitere Ausschaltung des Natur- und Artenschutzes. Das Urteil von Gießen kommt daher für die grüne Ministerin offensichtlich ungelegen.“

Quelle

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