Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht großen Erfolg für den Artenschutz beim Verwaltungsgericht Gießen.

Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die aus Sicht der NI mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind.

Nunmehr liegt der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Urteilsbegründung vor, die vollumfänglich der Argumentation der NI folgt.

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