Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu und verstärkt dadurch die Planungsunsicherheit für Projektierer/innen.
Mit Urteil vom 28. September 2023 (Az.: 4 C 6.21) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung gerichtlich überprüfen lassen kann, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Ein bedeutsames Urteil für die Windenergiebranche, da Windenergieanlagen-Projekte aufgrund veralteter Regionalpläne immer häufiger auf Zielabweichungsverfahren nach § 6 II ROG angewiesen sind.

Zum Jahresende 2018 erhielt der Verein “Gegenwind Bad Orb e.V.” vom Umweltbundesamt eine erfreuliche Meldung. Dem Verein wurde die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erteilt.