Der NABU will bei Windpark-Genehmigungen »eine Ausnahme vom Tötungsverbot« zugestehen. Das Tötungsverbot steht im Bundesnaturschutzgesetz.
Weiterlesen: Verdient der Naturschutzbund Deutschland (NABU) seinen Namen noch? Tichys Einblick
Landesverband Hessen e.V.
Der NABU will bei Windpark-Genehmigungen »eine Ausnahme vom Tötungsverbot« zugestehen. Das Tötungsverbot steht im Bundesnaturschutzgesetz.
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Dorn im Auge des BWE: Klagen zum Natur- und Artenschutz, Drehfunkfeuer, Ausschlussgebiete der Bundeswehr und die Klagen der jüngst als Umweltvereinigungen anerkannten Verbände
Der langjährige Arbeitskreissprecher der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), Arno Werner, beendet seine ehrenamtliche Tätigkeit für den Verband.
Grund für seinen Rückzug ist besonders das Thema Windkraft. Werner kritisiert dazu den HGON-Landesvorstand. Zwischen dessen Aussagen zur Windkraft und denen der Landesregierung gebe es kaum noch Unterschiede. So habe man sich dahingehend geäußert, dass auch in EU-Vogelschutzgebieten Windkraftanlagen errichtet werden könnten, um das Zwei-Prozent-Ziel des Landes zu erreichen. Für einen Vogelschützer sei das nicht akzeptabel.
Den vollstädnigen Bericht der HNA hier lesen.
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SUPER!! GRATULATION AN DIE NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. !!!