FDP: Kleine Anfrage betreffend Immissionsschutz Windkraft

Vorbemerkung des Fragestellers:
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage betreffend Schallprognosen Windkraftanlagen (Drucks. 19/4493) hat die Landesregierung eingeräumt, dass die Schallberechnungsmodelle auf der Basis der DIN E ISO 9613-2
die tatsächlichen Belastungen durch Windkraftanlagen unterschätzen. Seit dem Jahr 2014 liegen entsprechende Erkenntnisse vor, die sich aus Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen ergaben.

Auf Initiative der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sei ein Arbeitskreis eingerichtet worden, der die LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen überprüft. Die
überarbeiteten LAI-Hinweise sollten voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 vorliegen. Zwischenzeitlich hat die LAI die Anwendung eines Interimsverfahrens zur Ermittlung der Schallprognosen empfohlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 25.09.2017 (Az: 28 L3809/17) festgestellt, dass die in der DIN ISO 9613-2 zu Grunde gelegten Annahmen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen und die DIN ISO 9613-2 keine Bindungswirkung mehr entfalten könne.

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