Gericht lehnt erneut einen Eilantrag zum Windpark “Stillfüssel” ab

Wald-Michelbach. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat den Eilantrag eines Umweltverbandes abgelehnt, der Bau und Betrieb der fünf Windräder auf dem Gebiet Stillfüssel bei Wald-Michelbach stoppen wollte. Anders als der Antragssteller sah das Gericht keine Versäumnisse des Regierungspräsidiums Darmstadt in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit und keine Verletzung von artenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Schwarzstorches, des Rotmilans, des Uhus und des Wespenbussards an.

Gerade beim Schwarzstorch und Rotmilan erkannte die Kammer „kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“. Die Brutvorkommen des Rotmilans lägen außerhalb des Bereichs. Es habe außerdem nicht nachgewiesen werden können, dass es in der Nähe der Baustelle tatsächlich einen Schwarzstorch-Horst gab. Der im September 2016 entdeckte, sei in der Brutperiode 2017 von einem Mäusebussard-Paar besetzt gewesen, schreibt das Verwaltungsgericht in der Pressemitteilung. Das nächste bekannte Brutvorkommen läge in 2050 Meter Entfernung zum Vorhabengebiet und damit außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern. Gesundheitsgefährdende Lärmbeeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage seien laut Verwaltungsgericht ebenfalls nicht zu erwarten. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab der Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben werden.

Quelle: http://www.wnoz.de/Gericht-lehnt-erneut-einen-Eilantrag-ab-741fee4b-eec7-4059-a9ba-183c668dd9cc-ds

Auch Echo-online berichtete.

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Michelstadts Politik sieht bei Würzberger Anlagen noch Klärungsbedarf

MICHELSTADT – Ob und wann auf der Gemarkung Mies bei Würzberg ein Windpark mit fünf Anlagen errichtet wird, kann derzeit noch niemand sagen. Keinesfalls unter zeitlichen Druck setzen lassen wollen sich die Michelstädter Stadtverordneten, die das Thema nun im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich beraten haben.

Weiterlesen: http://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/michelstadt/michelstadts-politik-sieht-bei-wuerzberger-anlagen-noch-klaerungsbedarf_18668959.htm

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Dirty Power: Elektrosmog durch Photovoltaikanlagen

Eine Photovoltaikanlage erzeugt bei Sonneneinstrahlung in ihren Solarzellen Gleichstrom. Dieser wird anschließend von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Bei der Umwandlung entstehen elektrische und magnetische Felder sowie so genannte Oberwellen. Da der Wechselrichter nach dem Zerhacker-Prinzip arbeitet und keine hundertprozentige Glättung des Ausgansstroms erfolgt, werden somit auch höherfrequente Ströme eingespeist.

Diese werden als „Dirty Power“ auch in die Leitungen und Photovoltaik-Module weitergeleitet und können bei sensiblen Menschen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die sich regelmäßig nahe an einzelnen Komponenten der Anlage aufhalten. Geklagt wird in diesem Zusammenhang oftmals über Kopfschmerzen, Nervosität und
Atembeschwerden.

Weiterlesen: http://www.science-skeptical.de/blog/dirty-power-elektrosmog-durch-photovoltaikanlagen-das-paradoxon/0016589/

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Abbruchstimmung in Deutschland : Vielen Windparks droht das Aus. Der Rückbau könnte zu unerwarteten Problemen führen.

Abhängig von staatlichen Geldern: Ab 2020 läuft in der Bundesrepublik jährlich die Förderung für Tausende Windräder aus. Die Betreiber müssen ihren Strom dann auf dem freien Markt anbieten – doch dort sind die Preise im Keller.

Download (PDF, 828KB)

Quelle: https://www.eike-klima-energie.eu/2018/04/13/abbruchstimmung-in-deutschland-vielen-windparks-droht-das-aus-der-rueckbau-koennte-zu-unerwarteten-problemen-fuehren/

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Rundbrief der GWPF (Global Warming Policy Foundation) vom 9. April 2018

Zwar geht es hier hauptsächlich um die Verhältnisse in UK, aber hierzulande dürfte es ja ganz ähnlich sein. Sämtliche Nachrichten finden niemals den Weg in die Mainstream-Medien, und für einen umfassenderen Überblick werden hier nur jeweils die einführenden Kurzfassungen der Beiträge übersetzt.

Download (PDF, 425KB)

Quelle: https://www.eike-klima-energie.eu/2018/04/13/rundbrief-der-gwpf-vom-9-april-2018/

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