Kohleausstieg, Deindustrialisierung und sozialistische Planwirtschaft

Leseprobe:

...Am 25. 01. 2019 dem Tag der Entscheidung der Kohlekommission zur Beendigung der Kohleindustrie und der Vorlage des Abschlussberichtes gab es wieder einmal die allseits bekannte deutsche Euphorie. In deutscher Manier wurde von Politikern mit viel Eigenlob und einem Mix aus Sendungsbewusstsein, Hochmut und Weltverbesserung, der Welt missionarisch verkündet das Deutschland wieder einmal voranschreitet und Vorbildhaftes für unseren Planeten leistet.

… Geld für Arbeitsplatzverluste und Rentenansprüche, Geld für die Kohleregionen, Geld für die Unternehmen, Geld für die Bevölkerung und die Industrie zur Kompensation steigender Strompreise, Geld für den Strukturwandel, für neue Behördenansiedlungen, sowie Forschung und Förderung und vieles mehr wie die nachfolgende kurze Zusammenfassung von Empfehlungen der Kohlekommission zeigt. …

Empfehlungsliste kurz zusammengefasst:

  1. Stilllegung der gesamten Kraftwerkskapazität von 42,6 GW und des letzten Kohlekraftwerkes bis 2038.
  2. Stilllegung von 12,6 Gigawatt bis 2022 und weiteren 13 GW bis 2030 auf dann max.17 GW.
  3. Der Hambacher Forst sollte wenn möglich erhalten werden.
  4. Ausgleich von Lohneinbußen und Rentenabschlägen sowie Maßnahmen zur Wiederbeschäftigung, Weiterbildung usw. entlassener Arbeitnehmer. Für die sozialverträgliche Abfederung schätzt die IG BCE Kosten in Höhe von 5 Mrd. €.
  5. Entschädigung der Betreiber für vorgezogene Stilllegungen.  Im Gespräch sind ca. 600 Mio. € pro GW. Ist zwischen Regierung und Betreiber zu verhandeln. Sollte keine Einigung bis zum 30. Juni 2020 erzielt werden, soll eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlung erfolgen. Verhandlungslösung für das neue Kraftwerk Datteln 4 suchen, um Meiler nicht in Betrieb zu nehmen.
  6. Begrenzung des Strompreisniveau für private Haushalte und Unternehmen.
  7. Entschädigung privater und gewerblicher Stromverbraucher durch eine adäquate Kompensation Kohle – Ausstiegs bedingter höherer Strompreise durch Entlastung beim Netzentgelt. Kosten mindestens 2 Mrd. € / Jahr, Einstellung im Bundeshaushalt.
  8. Kompensation der Kosten der erneuerbaren Energien für die stromintensive Industrie durch Beibehaltung der Befreiung von Netzentgelten und Beibehaltung der Strompreiskompensation für den europäischen CO2 –Emissions- Zertifikate- Handel bis 2030. Verhandlungen mit der EU werden empfohlen.
  9. Strukturhilfen in Höhe von 2 Mrd. € / Jahr über 20 Jahre zur Abfederung des Strukturwandels in der Lausitz, im Mitteldeutschen und im Rheinischen Revier (rund 20.000 Arbeitsplätze direkt betroffen, 60 – 80 000 Arbeitsplätze indirekt). Verankerung der Bundesmittel (40 Mrd.€) in einem Maßnahmengesetz.
  10. Ansiedlung neuer Behörden und Schaffung von 5000 Behördenjobs in den betroffenen Kohlerevieren bis spätestens 2028 .
  11. Löschung von nationalen Emissionszertifikaten im Umfang der durch Kraftwerksstilllegungen eingesparter CO2 – Mengen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels ab 2021.
  12. Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für weitere Investitionen in erneuerbare Energien um einen systemdienlichen und marktkonformen Ausbau erneuerbarer Energien auf 65 % bis 2030 sicherzustellen. Anpassung der jährlichen Zubau-Mengen und Entwicklung der Reviere zu Modellregionen für die Energiewende.
  13. Ausweisung, Akzeptanz und Genehmigung ausreichender Flächen für Windenergieanlagen und Freiflächen für PV-Anlagen um den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 % sicherzustellen.
  14. Sicherstellen der Versorgungssicherheit im Energiebinnenmarkt durch Weiterentwicklung des Versorgungssicherheits-Monitoring und des Risikomanagements.
  15. Schaffung von Investitionsanreizen sofern nicht rechtzeitig neue Kraftwerke (Gas, KWK) im Einklang mit der Stilllegung von Kohleanlagen errichtet werden.
  16. Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Energieerzeugung.Schaffung stabiler Rahmenbedingungen für Investitionen in neue moderne KWK-Systeme.
  1. Nutzung grüner Gase (H2 von regenerativem Strom) durch Förderung der Umstellung von Kohle- auf Gas–KWK.
  2. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Gaskraftwerke.
  3. Bei Bedarf Ausbau der Kraftwerks-Kapazitätsreserve für den Fall sich abzeichnender Risiken bei der Versorgungssicherheit.
  4. Gewährleistung der Systemsicherheit, Netzstabilität und Schwarzstartfähigkeit. Damit Kohlekraftwerke aus der Kraftwerksreserve stillgelegt werden können, sollen adäquate Gasturbinen und Speicher errichtet werden.
  5. Modernisierung und Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Intelligente Nutzung der Netze und Nutzung smarter Lösungen.
  6. Förderung von Innovationspotentialen bei den Netzen und Stromspeichern.
  7. Absenkung der Stromsteuer und Überarbeitung des Systems von Steuern und Abgaben, Entgelte und Umlagen im Energiebereich damit eine effektive Sektorkopplung von Strom, Wärme, Gas und Kraftwerke erfolgen kann. Dabei spielen die Herstellung von Wasserstoff, die Power to Gas (PtG) und die Speicherung von Strom eine zentrale Rolle.
  8. Einführung einer sozialverträglichen CO2 – Bepreisung mit Lenkungswirkung auch in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft).
  9. Anhang 5 und 6 “Konkrete Projekt- und Maßnahmenvorschläge zur Strukturentwicklung“  (200 Seiten) zum Gelingen des Strukturwandels. Jedes Revier stellt ein eigenständiges, fortschreibungsfähiges und evaluierbares regionales Entwicklungskonzept auf, bei dem je nach Bedarf Investitionen in bestimmte Bereiche gelenkt werden, wie Verbesserung der Infrastruktur, Ausbau Glasfaser- Internet, Ansiedlung von Firmen, Behörden, Hochschulen, Forschung etc.

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