Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben | Dr. René Sternke

1994 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich untersagt, weil Windkraftanlagen keine Unternehmungen sind, die im Außenbereich privilegiert sind. Die Windlobby hat daraufhin die Bundesregierung bearbeitet, Windkraftanlagen im Außenbereich zu privilegieren. 1996 wurde ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag abgenickt.

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