Kein Baustopp für den Windpark Bad Saulgau – Steinbronnen

Beschwerde gegen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erfolgreich

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Juli 2018 auf die Beschwerde der Bauherrin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen geändert und den Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller) gegen die für den Windpark erteilte immissions-schutzrechtliche Genehmigung zurückgewiesen. Damit steht einer Errichtung und einem Betrieb der drei Windräder vorläufig nichts mehr im Weg.

Der Beschluss ist unanfechtbar (10 S 2378/17).

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