Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten muss vorerst unterbleiben | Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Wege einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) vom 11. Mai 2022 dem Land Hessen aufgegeben, die von der Vorhabenträgerin für den Zeitraum ab dem 16. Mai 2022 angekündigten Arbeiten zur Rodung der Wurzelstubben an den Anlagenstandorten im geplanten Windpark Reinhardswald einstweilen zu unterbinden. Der Beschluss wurde den Verfahrensbeteiligten soeben bekanntgegeben.

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