Grundstücke an Wohngebietsgrenze dürfen nachts mit mehr als 35dB beschallt werden

  • Anwohner am Rand eines als reines Wohngebietes eingestuftes Wohngebiet haben keinen Anspruch auf nächtliche 35 dB.
  • Auszug:“Der Eigentümer eines solchen an der Grenze eines Wohngebiets zum Außenbereich gelegenen Grundstücks kann nicht verlangen, dass in seiner Nachbarschaft wiederum nur Wohnnutzung entsteht und dass keine Vorhaben verwirklicht werden, von denen die Wohnnutzung nachteilig beeinflussende Immissionen ausgehen.”
  • Das RP Darmstadt hat in Teilen des Wohngebietes von Espa-West die Immissionsrichtwerte von 35 dB auf 40 dB hochgesetzt.

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