Bayern ermöglicht Bau von EE-Anlagen in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken › Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.

Der Bayerische Ministerrat strich in seinem Beschluss vom 2. August 2022 den bisher gültigen Grundsatz, in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken den Bau von Stromleitungen, Windkraftanlagen und anderen weithin sichtbaren Bauwerken zu untersagen.

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