Wind”park” Weilrod: Die Erdbebenwarte auf dem Kleinen Feldberg hört alles mit

„Der Windpark Weilrod hat tatsächlich auch Auswirkungen auf die Erdbebenmessstationen des Taunusobservatoriums auf dem Kleinen Feldberg im Taunus“, betont Professor Georg Rümpker, Professor der Geophysik, Institut für Geowissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt.

In Abhängigkeit von den Messbedingungen habe das Institut sogar die Inbetriebnahme einzelner Windkraftanlagen des Windparks mit seinen Messungen nachvollziehen können. „Grundsätzlich können wir seit Ende 2014 mit der Inbetriebnahme des Windparks eine Erhöhung der Bodenunruhe am Taunusobservatorium für bestimmte Frequenzen, die von den Windkraftanlagen abgestrahlt werden, feststellen“, so der Wissenschaftler. Von diesen Störungen seien beispielsweise Amplitudenmessungen und Magnitudenbestimmungen für Erdbeben betroffen.

Weiterlesen: http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/weilrod/windpark-weilrod-die-erdbebenwarte-auf-dem-kleinen-feldberg-hoert-alles-mit_18464581.htm

Anmerkung: In den letzten Tagen kam es zu einer Erdbeben-Serie im Taunus. Ob hier ein Zusammenhang zwischen den Windparks und den Ereignissen besteht?

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/katastrophen/id_83093128/erdbeben-im-taunus-serie-nahe-wiesbaden.html

und https://erdbebennews.de/2018/01/leichtes-erdbeben-im-taunus-2/

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Leserbrief: Die “Verlustwindmühlen im MKK”

Zur Pressemitteilung über die Windkraftanlagen in Wächtersbach äußert sich VORSPRUNG-Leser Klaus Dippel, ehemaliger AfD-Kreistagsabgeordneter, in einem Leserbrief.

Download (PDF, 254KB)

Quelle: http://www.vorsprung-online.de/leserbriefe/123291-die-verlustwindm%C3%BChlen-im-mkk.html

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DAV: Enteignung durch WKA

Großwindanlagen: Bisher entschädigungslose Enteignung des Häuslebauers zugunsten privater Geschäftemacher

Leider haben sich Politik, staatliche Verwaltung und z.T. sogar “Naturschutz”-Verbände mit privaten Geschäftemachern zu einem Großwind-Oligopol zusammengeschlossen, das die Enteignung der ja vermeintlich “braven und dummen Bauern” des ländlichen Raumes zugunsten der smarten Geschäftemacher von JUWI, ABO-Wind & Co betreibt. Dabei wäscht zuweilen eine Hand die andere

Der Bundesgerichtshof hat etwa in seinem Urteil vom 25. März 1993 (Az.: III ZR 60/91) im Hinblick auf die Einwirkung von Fluglärm auf ein Grundstück erkannt: “Die Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein (…) Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können, wurde im Grundsatz bejaht” (BGHZ 128, 124 Leitsatz b).

Es macht ersichtlich keinen wesentlichen Unterschied ob die Immissionen durch Flug-zeuge verursacht werden, die regelmäßig über das Grundstück fliegen oder von stationären Industrieanlagen ausgehen, die kontinuierlich Schall und Infraschall emittieren. Das Sonderopfer, welches der Einzelne hier durch staatliche Planungs- und Genehmi-gungsakte vermeintlich zugunsten der Allgemeinheit (in Wahrheit vielmehr zugunsten der Windradaufsteller) zu tragen hat, ist somit vom Staat auszugleichen. Im durch Großwindanlagen schon länger belasteten Dänemark ist dies längst gesetzlich geregelt. Statt einer staatlichen Enteignungsentschädigung in Verbindung mit einer Sondernutzungsabgabe erfolgt hier aber durch gesetzliche Anordnung ein direkter Ausgleich zwischen den Windkraftunternehmen und umliegenden Grundstückseigentümern.

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_01_08_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html

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Der Taunuskamm oder die Grenzen der Hybris

Viel Zeit ging auch dadurch verloren, dass die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) die Sache an sich zog und in einer seltsamen „Clearingstelle“ behandeln ließ, als sich abzeichnete, dass die Regierungspräsidentin dem Antrag nicht stattgeben konnte.

Dass er überhaupt gestellt wurde, ist auf den Druck Wiesbadener Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat der Eswe Versorgung zurückzuführen. Ignoriert wurden nicht nur die Aspekte des Natur- und des Denkmalschutzes, sondern auch die Gefahren für das Trinkwasser, vor denen sowohl das zuständige Landesamt als auch die kommunale Behörde eindringlich warnten. Es ist ein Skandal, dass in einer Vorlage für die Stadtverordneten Fakten geschwärzt wurden, die den Protagonisten der Windkraft nicht in den Kram passten.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/kommentar-zu-streit-um-windraedern-auf-dem-taunuskamm-15402575.html

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