Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Pressemitteilung Nr. 14/2021 Beschluss vom 8. April 2021, Aktenzeichen: 1 B 10081/21.OVG
Vier Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe des Klosters Maria Engelport im Rhein-Hunsrück-Kreis dürfen errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus:
“Abo Wind” darf den Wind”park” Hainstadt-Buchen mit vier Windindustrieanlagen im südlichen Odenwald bauen.
Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem inzwischen den Verfahrensbeteiligten zugestellten Beschluss vom 28.01.2021 den vom Land Baden-Württemberg gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 08.05.2019 – 12 K 9294/17 – hinsichtlich des Windparks auf dem Welscheberg (Neckar-Odenwald-Kreis) abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig.
Nur 800 Meter Abstand zur Wohnbebauung!
Die Bürger aus Biebergemünd OT Lützel lassen sich das nicht länger gefallen und reichen Normenkontrollklage ein!
Bildquelle: BI Windkraft im Spessart
Am 22. März 2021 hat eine gemeinsame Initiative von Bürgerinnen und Bürgern aus Lützel, einem Ortsteil der Gemeinde Biebergemünd mit über 100 Einwohnern, vertreten durch einen Hanauer Fachanwalt für Verwaltungsrecht beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Südhessen, Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) eingereicht.
Fünf Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV dürfen weiter gebaut werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt weiter im Hauptverfahren
Der 7. Senat des OVG NRW hat ein weiteres Kapitel im jahrelangen Rechtsstreit um die Windenergieanlagen des Windparks Dahlem IV aufgeschlagen. Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) ist nach Lektüre des Beschlusses vom 12.03.2021 zum Az.: 7 B 8/21 besorgt um den Schutz von Rotmilan, Schwarzstorch und anderen Tierarten.
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 12.032021
Schutzmaßnahmen zum Rotmilan nicht ausreichend
Foto: Hermann Dirr
Mit Beschluss vom 12.03.2021 (Aktenzeichen: 6 L 417/20) hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen dem Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 230 m in Blankenheim (Eifel-Windpark Blankenheim, Teilpark Rohr-Reetz) stattgegeben.
Der Genehmigungsbescheid erweise sich laut VG zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.
Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:
EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
“Es kommt eher selten vor, dass der EuGH den Schlussanträgen der Generalsanwaltschaft nicht folgt. Umso bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.
Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.
Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen.”
Münster/Marsberg (epd). Eine 150 Meter hohe Windenergieanlage bei Marsberg im Sauerland darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) weiterbetrieben werden, obwohl die Tötung besonders geschützter Rotmilane nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gericht gab am Montag der Berufung des Anlagenbetreibers und des Hochsauerlandkreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg statt, wie eine Sprecherin in Münster mitteilte.
„Die Entscheidung des VGH ist vor allem eine schallende Ohrfeige gegen die beteiligten Ministerien (vgl. Runderlass), die dem Drängen der Windenergielobby nachgegeben haben.“ Bernhard Klug, Landesvorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen e.V. (SDW)
Hängebeschluss des VG vom 04. Juni 2020 wird bestätigt
Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Dahlemer Wald aufgehoben und die aufschiebende Wirkung wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen wieder hergestellt. Damit bestätigt das Verwaltungsgericht auch seinen Hängebeschluss vom 04.06.2020.
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